Zur Förderung der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft existieren
derzeit eine Reihe von steuerlichen Anreizen für Kapitalgesellschaften mit Sitz
in Österreich. Hervorzuheben sind:

  • Das internationale Schachtelprivileg:
    Dividendenerträge aus ausländischen Tochtergesellschaften sind bei der österreichischen Muttergesellschaft steuerfrei, wenn die Beteiligung zumindest 10% beträgt und ununterbrochen zumindest ein Jahr lang bestanden hat.
  • Die Abzugfähigkeit der Fremdkapitalzinsen in Zusammenhang mit Krediten für die Beteiligungsanschaffung:
    Obwohl die Dividenden aus ausländischen Tochtergesellschaften regelmäßig aufgrund des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei sind, sind die Fremdkapitalzinsen für die Kreditfinanzierung der Beteiligungsanschaffung dennoch steuerlich absetzbar.
  • Die Gruppenbesteuerung auch über die Grenze:Seit 2005 existiert in Österreich ein Konzept einer Gruppenbesteuerung, das auch die Einbeziehung ausländischer Konzerngesellschaften gestattet. Die Attraktivität resultiert aus der asymmetrischen Behandlung von Gewinnen und Verlusten der in die Gruppe einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften: Verluste der ausländischen Konzerngesellschaft mindern im prozentuellen Ausmaß der Beteiligung das Einkommen der Gruppe in Österreich, während Gewinne der ausländischen Konzerngesellschaft sich in Österreich steuerlich nicht auswirken. Allerdings ist der in Österreich erzielte Steuervorteil in späteren Perioden rückgängig zu machen (Nachversteuerung), sobald die steuerliche Verwertung dieser ausländischen Verluste im Ausland möglich ist.
  • Die Berücksichtigung ausländischer Betriebstättenverluste im Inland:
    Ausländische Betriebsstättenverluste österreichischer Kapitalgesellschaften sind in Österreich grundsätzlich steuerlich absetzbar. Die Ermittlung der ausländischen Betriebsstättenverluste hat allerdings nach österreichischen Vorschriften zu erfolgen Daraus ergeben sich jedoch auch Gestaltungsmöglichkeiten. Sobald die steuerliche Verwertung der ausländischen Betriebsstättenverluste im Ausland möglich ist, ist der in Österreich erzielte Steuervorteil wieder rückgängig zu machen (Nachversteuerung).

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