Seit 2005 beträgt der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften 25%, und zwar unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Zusätzliche Ertragsteuern für Kapitalgesellschaften existieren nicht. Die effektive Körperschaftsteuerbelastung wird mit durchschnittlich ca. 21% angegeben und liegt damit nahe an den Vergleichswerten der Nachbarstaaten Ungarn, Tschechien und der Slowakei.
Dividendenzahlungen an Muttergesellschaften mit Sitz in der EU fallen regelmäßig unter die Bestimmungen der Mutter-Tochter-Richtlinie, sodass in diesen Fällen keine österreichische Quellensteuer auf Dividenden anfällt.
Die Höhe der Quellensteuer bei Dividendenzahlungen an Gesellschafter, die nicht in den Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie fallen, richtet sich nach den zumeist begünstigenden Bestimmungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, kann jedoch aufgrund der innerstaatlichen Bestimmungen nie mehr als 25% der Bruttodividende betragen.